Wirtschaftsstrafrecht
Auch wenn der sehr allgemein gehaltene Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ seit Jahrzehnten Verwendung findet, gibt es tatsächlich keine allgemein anerkannte Definition für ihn.
Anerkannt ist aber, dass der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ nicht mehr auf reine Vermögensdelikte mit prozessualen Beweisschwierigkeiten beschränkt wird, sondern diesem Begriff ein breites Deliktsspektrum zugerechnet wird.
Hierzu zählen die nachstehend nur beispielhaft aufgeführten Straftaten bzw. Gebiete des Strafrechts:
- Geldwäsche
- Insiderstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Subventionsbetrug
- Kapitalanlagebetrug
- Untreue- und Betrugsstrafrecht.
Die hier lediglich rudimentär vorgenommene Umschreibung des Begriffes „Wirtschaftsstrafrecht“ ist für den Beschuldigten deshalb von maßgeblicher Bedeutung, weil er bei Annahme des Vorliegens eines wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhaltes durch die zuständige Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren auf der Gegenseite mit der hoch qualifizierten und spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen zu tun haben kann.
Sollte gegen den Beschuldigten schließlich nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens Anklage erhoben werden, so hat er sich – bei entsprechender Schadensumme – vor einer Wirtschaftsstrafkammer des für ihn zuständigen Landgerichts zu verantworten. Auch die dort urteilenden Berufsrichter verfügen über eine besondere wirtschaftsstrafrechtliche Expertise.
Die vorgenannten Umstände machen es daher zur Gewährleistung einer bestmöglichen Verteidigung unbedingt erforderlich, dass der den Beschuldigten bzw. Angeklagten verteidigende Rechtsanwalt – neben einschlägiger forensischer Praxis – auch über besondere Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Gesellschaftsrechtes verfügt.
Der in Wirtschaftsstrafsachen verteidigende Rechtsanwalt sollte insbesondere in der Lage sein, das umfassende Aktenmaterial von nicht selten 25.000 Blatt und mehr sachgerecht zu sichten und zu gewichten, sowie anhand dessen eine adäquate Strategie zu entwickeln.