Insolvenzstrafrecht

Insolvenzstrafrecht

Regelmäßig wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens eines Unternehmens die betreffende Verfahrensakte durch das zuständige Insolvenzgericht an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung weitergeleitet.

Die Ermittlungen richten sich dann insbesondere gegen die Geschäftsführer einer GmbH oder die Vorstände einer Aktiengesellschaft (AG).

Bei den speziellen Insolvenzstraftaten des Strafgesetzbuches (StGB) – namentlich den §§ 283 ff. StGB und der Insolvenzverschleppung (§ 84 GmbHG) – kommt der Frage, zu welchem Zeitpunkt eine – für den jeweiligen Verantwortlichen erkennbare – Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorgelegen hat, eine zentrale Bedeutung zu.

Neben diesen speziellen Insolvenzstraftaten bilden oftmals auch die allgemeinen Straftatbestände – wie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB) und die Unterschlagung (§ 246 StGB) – den Gegenstand der Ermittlungen.