Strafverteidigung

Strafverteidigung

… ist Krisenmanagement.

Eine äußerst wichtige und frühzeitige Weichenstellung erfährt das Strafverfahren bereits ganz an seinem Anfang – nämlich im Ermittlungsverfahren. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass gerade deshalb eine möglichst unverzügliche und aktive Intervention der Strafverteidigung erforderlich ist.

Bei überraschender Hausdurchsuchung und/oder vorläufiger Festnahme durch die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Steuerfahndung, Zoll) oder gerichtlich angeordneter Untersuchungshaft, ist schnelles und couragiertes Handeln der Strafverteidigung unerlässlich.

Bestmögliche Strafverteidigung zielt auf die Vermeidung gerichtlicher, also öffentlicher Verfahren ab.- Denn: Strafverteidigung hat mit festem Blick auch die Aufrechterhaltung der beruflichen Position, die Wahrung des Rufes des Mandanten gegen Anfechtungen der Strafverfolgungsbehörden sowie dessen wirtschaftliche Existenz im Auge zu behalten.

Sollte eine außergerichtliche Verfahrensbeendigung – z.B. durch Einstellung des Strafverfahrens – aufgrund der Schwere des gemachten Tatvorwurfes nicht möglich sein, wird die gerichtliche Hauptverhandlung durch präzises Studium der Verfahrensakte, Engagement und strafprozessuale Kenntnis bewältigt.

Informationen über die Honorierung der Strafverteidigung