Notruf
Bei vorläufiger Festnahme, Beschlagnahme und Durchsuchung der Geschäfts- und/oder Wohnräume durch die Strafverfolgungs- behörden (Polizei, Steuerfahndung, Zoll) sollten Sie unbedingt besonnen bleiben, auch wenn dies oftmals leichter gesagt, als getan ist.
Auch wenn Ihnen Untersuchungshaft droht, sollten Sie sich – jedenfalls vorerst – keinesfalls gegenüber den Ermittlungsbeamten zum Tatvorwurf äußern !
Sie sollten sich in der konkreten Drucksituation niemals nur deshalb gegenüber den Ermittlern äußern, um kurzfristig „endlich Ruhe“ zu haben. Äußerungen die so zustande kommen, rächen sich erfahrungsgemäß im späteren Verlauf des Strafverfahrens.
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sich in jeder Lage des Strafverfahrens des Beistandes eines Strafverteidigers behelfen zu dürfen. Beharren Sie ausdrücklich darauf, unverzüglich einen Strafverteidiger kontaktieren zu dürfen.
Für derartige Notfälle wählen Sie nachstehende 24-Stunden Notrufnummer:
0163 8880 881