Arbeitsstrafrecht

Arbeitsstrafrecht

Besonders für die Unternehmen, die im Bereich der Gastronomie und der Bauwirtschaft wirtschaftlich aktiv sind, ist die Gefahr eines Verstoßes gegen die komplizierten und komplexen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften überaus groß.

Als Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, erfasst das Arbeitsstrafrecht alle spezifischen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen.

Das Arbeitsstrafrecht befasst sich insbesondere mit Sachverhalten wie

  • der Ausländerbeschäftigung
  • der Arbeitnehmerentsendung
  • des Arbeitsschutzrechts
  • der Arbeitnehmerüberlassung
  • der Arbeitsvermittlung
  • des Arbeitszeitrechts
  • der Beitragsvorenthaltung
  • des Leistungsmissbrauchs
  • der Lohnsteuerhinterziehung
  • der Schwarzarbeit.