Arbeitsstrafrecht
Besonders für die Unternehmen, die im Bereich der Gastronomie und der Bauwirtschaft wirtschaftlich aktiv sind, ist die Gefahr eines Verstoßes gegen die komplizierten und komplexen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften überaus groß.
Als Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, erfasst das Arbeitsstrafrecht alle spezifischen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen.
Das Arbeitsstrafrecht befasst sich insbesondere mit Sachverhalten wie
- der Ausländerbeschäftigung
- der Arbeitnehmerentsendung
- des Arbeitsschutzrechts
- der Arbeitnehmerüberlassung
- der Arbeitsvermittlung
- des Arbeitszeitrechts
- der Beitragsvorenthaltung
- des Leistungsmissbrauchs
- der Lohnsteuerhinterziehung
- der Schwarzarbeit.