Rechtsanwalt Gabbar (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht) zählt für die Redaktion von FOCUS auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung zu Deutschlands Top-Privatanwälten (FOCUS-SPEZIAL „Deutschlands Top-Anwälte“, November/Dezember 2013).

Als Bewertungsparameter gingen unter anderem ein: Weiterempfehlung von Kollegen, Bewertungen von Klienten.

Nach eigenen Angaben vergibt FOCUS sein Siegel an Unternehmen aus der großen FOCUS-Anwaltsliste. Die Aufnahme in die Anwaltsliste erfolgt anhand der von FOCUS zuvor benannten objektiven und journalistischen Kriterien, wobei diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Der käufliche Erwerb eines Listenplatzes ist ausgeschlossen.