Das Landgericht Lübeck verurteilte in seinem Berufungsurteil (Az.: 1 Ns 28/11) vom 30.11.2011 einen Steuerberater wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott eines GmbH – Geschäftsführers. Hierzu „bemühte“ das Landgericht das Konstrukt der psychischen Beihilfe.

In dem konkreten Fall unterstützte ein Steuerberater den Entschluss des Geschäftsführers einer GmbH eine Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter in der Phase zwischen Vollendung und Beendigung eines Bankrotts zu verheimlichen, indem er dem Geschäftsführer zusagte, er werde eine Buchung vornehmen, die dazu führen wird, dass die Forderung in eine Verbindlichkeit umschlägt.