Scheinselbstständigkeit und Irrtum

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Scheinselbstständigkeit und Irrtum

Fall: A war seit dem Jahr 1995 als Fahrer für das Unternehmen der Angeklagten B und C tätig. Auf eigenen Wunsch des A wurde dieser als selbständiger Subunternehmer beschäftigt, nachdem er im März 1995 ein Gewerbe zum „Transport von Gütern mit Lkw für verschiedene Firmen als selbständiger Fahrer (Subunternehmer)“ angemeldet hatte. A verfügte jedoch über keine eigenen […]

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