In seinem Beschluss vom 01.11.2011 (OLG Celle, 31 Ss 29/11) hat das OLG Celle entschieden, dass der Antragsteller eines Mahnbescheides sich dann wegen versuchten Betruges strafbar macht, wenn er in einem Mahnantrag willentlich unrichtige Tatsachen erklärt, um den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheides gegen den Antragsgegner zu veranlassen, obwohl dem Antragsgegner die Nichtsexistenz der geltend gemachten Forderung bewusst ist.